Ihr Liebster hat Ihnen einen Heiratsantrag gemacht und Ihnen einen schönen Ring an den Finger gesteckt? Gratulation. Das freut mich für Sie und ich wünsche Ihnen schon jetzt alles Gute.
Bevor Sie sich jedoch auf dem Standesamt einfinden, habe ich noch einen Buch-Tipp für Sie:
„Das Buch, das du vor deiner Hochzeit gelesen haben musst (SPIEGEL-Bestseller): Rechtliche Aufklärung VOR der Ehe spart Zeit, Geld und Nerven“ von Anwältin Saskia Schlemmer.
Mit diesem Buch, das ich heute (selbstverständlich unbezahlt) bewerbe, möchte ich Ihnen ein paar Hinweise geben, die der Rechtsvertrag „Ehe“ beinhaltet.
Dieser Blogbeitrag ist keine Zusammenfassung des Buches, sondern ich möchte Sie jenseits aller Romantik auf einige Veränderungen hinweisen, die durch das Eingehen einer Ehe wirksam werden.
Das Buch sollten übrigens nicht nur Frauen, sondern auch Männer lesen. Es gehören ja bekanntlich immer zwei dazu.
Schauen wir uns zunächst einmal an, was zum Thema Ehe im BGB steht:
Rechtsvertrag Ehe: Rechtliche Einordnung
Die Ehe ist im deutschen Recht ein auf Dauer angelegtes, durch Vertrag begründetes Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, das auf gemeinsamer Lebensgestaltung basiert und durch Gleichberechtigung geprägt ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1297 ff. geregelt.
Wesentliche Merkmale:
- Die Ehe entsteht durch einen Vertrag, der vor dem Standesbeamten persönlich und gleichzeitig von beiden Partnern geschlossen werden muss.
- Sie ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis personenrechtlicher Natur, das grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist.
- Die Ehe begründet umfangreiche Rechte und Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, gegenseitigen Unterstützung, Unterhalt und Beistand.
Soweit so gut. Die Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft und als solche wird sie im deutschen Recht ausdrücklich verstanden. Das bedeutet, dass Ehepartner nicht nur eine emotionale und rechtliche Verbindung eingehen, sondern auch füreinander Verantwortung in Bezug auf die materielle Absicherung und Altersvorsorge übernehmen.
Ein zentrales Element dieser Versorgungsgemeinschaft ist der Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich werden im Falle einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen. Ziel dieser Maßnahme ist, dass der Ehepartner, der beispielsweise wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung keine oder nur geringe eigene Rentenanwartschaften erwerben konnte, im Alter abgesichert ist.
Hierzulande sind es nach wie vor mehrheitlich die Ehefrauen, die sich um Kindererziehung und Haushaltsführung kümmern und dafür oft ihren Beruf ganz oder teilweise aufgeben, während die Ehemänner weiterhin Vollzeit arbeiten gehen. Das hat auch steuerliche Auswirkungen. Steuerlich gilt nämlich in Deutschland das Ehegattensplitting.
Was bedeutet das und welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
- Die durch das Ehegattensplitting gesparten Steuern können in eine Altersvorsorge für denjenigen mit niedrigerem Einkommen eingebracht werden.
- Ehepaare können gemeinsam Sparpläne oder private Rentenversicherungen nutzen und so gezielter für das Alter vorsorgen. Besonders die Riester-Rente kann für Ehepaare mit Kindern durch die Zulagen des Staates attraktiv sein.
- Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen) je zur Hälfte zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dieses Vorgehen soll Frauen vor finanziellen Verlusten schützen, die während der Ehe aufgrund der Kindererziehung weniger eingezahlt haben.
- Das Ehegattensplitting verringert insbesondere für Frauen den Anreiz, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder diese auszuweiten, da jeder zusätzliche Verdienst des Zweitverdienenden steuerlich hoch belastet wird. Das betrifft vor allem Ehepaare mit ungleichen Einkommen. In der Praxis führt das dazu, dass sich für viele Frauen eine Ausweitung der Arbeitszeit finanziell kaum lohnt, was die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Deutschland senkt.
- Ein weiterer Nachteil ist, dass das Splitting traditionelle Rollenbilder (Alleinverdiener-Modell) fördert und die Gleichstellung der Geschlechter behindert, weil es den Verzicht auf Erwerbstätigkeit für einen Partner – meist die Frau – steuerlich begünstigt.
Das Ehegattensplitting ist nur ein steuerlicher, aber damit wesentlicher Bestandteil des Rechtsverhältnisses Ehe. Machen Sie sich daher vor dem Gang zum Standesamt bewusst, auf welche Änderungen Sie sich mit dem Eingehen der Ehe einstellen müssen. Damit Sie irgendwann nicht denken: „Hätte mir das doch mal jemand früher gesagt, dann hätte ich z.B. einen Ehevertrag gemacht.“
Welche Möglichkeiten Sie als Ehefrau haben, steueroptimiert für Ihre Rente vorzusorgen, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Foto: Buchcover Saskia Schlemmer: „Das Buch, das du vor deiner Hochzeit gelesen haben musst (SPIEGEL-Bestseller): Rechtliche Aufklärung VOR der Ehe spart Zeit, Geld und Nerven“