Der Bundeskanzler hat vor wenigen Tagen das ausgesprochen was viele Menschen bereits lange wissen. Die gesetzliche Rente kann und wird künftig nur noch eine Art Basisabsicherung sein. Aufgrund des demographischen Wandels unserer Gesellschaft ist das gar nicht anders machbar.
In früheren Zeiten wurden die Überbringer schlechter Nachrichten einen Kopf kürzer gemacht. Ein solches Schicksal wird dem Bundeskanzler wohl kaum drohen, jedoch bekommt er kräftig Gegenwind. Besonders kalt bläst ihm der Wind seines Koalitionspartner ins Gesicht. Sinngemäß sagte Merz in etwa, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter ausreichen würde. Um den gewohnten Lebensstandard zu sichern, würde sie nicht mehr reichen.“
Das ist jedem einigermaßen logisch denkenden Menschen klar. Jeder der auch nur ansatzweise rechnen kann, ist in der Lage, herzuleiten, wenn es immer weniger zahlende Erwerbstätige gibt und immer mehr Rentenempfänger das System irgendwann kollabiert. Dafür braucht man noch nicht mal Abitur.
Allerdings scheinen einige Verantwortungsträger in der Politik auf einem ganz anderen Planeten zu leben. Sie haben halt eine andere Wahrheit. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, BB sagte kürzlich sinngemäß etwa folgendes: Das mit der Finanzierung der Rente aus Arbeitnehmerbeiträgen sei eigentlich gar nicht so kritisch, weil die Rente sowieso zu einem immer größeren Anteil aus Steuern finanziert würde. Das stimmt zwar, die Steuerfinanzierung eines Alterssicherungssystems ist aber nicht Sinn der Sache und bürdet der Allgemeinheit immer mehr zusätzliche Lasten auf.
Wie auch immer, jeder lebt in seiner eigenen Welt.
Werfen wir mal einen Blick auf die aktuellen Zahlen:
- 48% des aktuellen Rentenniveaus gelten als gesichert (bis 2031), danach gehen die Schätzungen von 45-46% vom letzten Nettogehalt aus.
- Der Beitragssatz liegt bei ca. 20% ab 2029 lt. Rentenversicherungsbericht, derzeit bei 18,6%
- die Prognose für 2030 sieht so aus, dass auf einen Rentner 1,5 Beitragszahler kommen.
FM hat mit seiner Äußerung recht – sowohl demografisch als auch ökonomisch. Das gesetzliche Rentensystem allein kann den Lebensstandard einer alternden Gesellschaft langfristig nicht sichern. Das ist keine Meinung, sondern Mathematik: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen.
Die private Vorsorge wird also immer wichtiger.
Der wichtigste und direkteste Vorteil privater Altersvorsorge hat strukturellen Charakter: Sie schließt die Versorgungslücke, die die gesetzliche Rente hinterlässt. Wer monatlich 3.000 Euro netto verdient hat, erhält heute im Ruhestand rund 1.440 Euro gesetzliche Rente, die versteuert werden muss. Die Differenz von über 1.500 Euro, auch als Rentenlücke bezeichnet, muss anderweitig gedeckt werden und kommt beispielsweise aus Ersparnissen, Immobilien, betrieblicher oder privater Vorsorge.
Private Altersvorsorge ist dabei nicht nur ein Luxus für Gutverdiener. Besonders Menschen mit Teilzeitbeschäftigung (mehr Frauen als Männer oder Selbstständige haben oft geringere Rentenansprüche – und damit eine noch größere Lücke zu schließen.
Der Staat möchte mit seiner Reform die private Vorsorge attraktiver machen.
Was ist neu?
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027:
Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro jährlich gibt es 30 Cent staatliche Grundzulage – das sind bis zu 360 Euro. Für weitere Einzahlungen bis 600 Euro kommen 20 Cent dazu. Zusammen: bis zu 480 Euro Förderung pro Jahr. Ab 2029 steigt der Fördersatz auf 35 Prozent, mit einer Maximumzulage von bis zu 540 Euro jährlich. Hinzu kommt die Kinderzulage.
Ergänzend ist ein Sonderausgabenabzug für Eigenbeiträge bis 1.800 Euro geplant – wer mehr verdient und in der höheren Steuerklasse liegt, kann so über die Steuerrückerstattung mehr herausholen. Die alte Riester-Rente mit ihrer starren Grundzulage von 175 Euro gehört dann damit der Vergangeneheit an.
Wer heute einen Riester-Vertrag hat, braucht nicht direkt tätig zu werden: Der Vertrag wird nicht automatisch gekündigt oder umgestellt. Die Bundesregierung hat einen klaren Bestandsschutz für alle Verträge garantiert, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder werden.
- Man kann den Vertrag einfach weiterführen, nur in die neue Fördersystematik wechseln ohne den Anbieter zu verlassen, oder vollständig in einen Neuvertrag nach den neuen Konditionen wechseln – ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Näheres erfahren Sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium
- Nach fünf Vertragsjahren ist der Wechsel kostenlos, davor darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Eine Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich. Finanzen.net
- Das Wichtigste: Wer heute einen Riester-Vertrag hat, sollte diesen nicht reflexartig kündigen, sondern prüfen, ob und zu welchen Kosten ein Wechsel ab dem 1. Januar 2027 sinnvoll ist. Börse Online
Die Rentendebatte, die Bundeskanzler Merz mit einem einzigen Satz beim Bankenverband entfacht hat, ist längst keine abstrakte Politikdiskussion mehr – sie betrifft jeden, der heute arbeitet und morgen im Alter abgesichert sein möchte.
Wenn Sich wissen möchten, ob Sie eine Rentenlücke haben und Ideen benötigen, wie Sie diese schließen könnten, melden Sie sich gerne bei mir. Gemeinsam prüfen wir Alternativen, die zu Ihnen passen würden.







