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Geschichten aus meinem Beratungsalltag: Die Rente für Selbständige.

Heute möchte ich Ihnen von einer jungen Unternehmerin berichten, die sich direkt nach ihrem Studium der Kommunikationswissenschaften als PR-Beraterin selbständig gemacht hatte. Sie war von Anfang davon überzeugt, dass ein Angestelltendasein für sie nie in Frage kommen würde. Deshalb hat sie sich auch nie irgendwo beworben, sondern ist direkt ins kalte Wasser des Unternehmerinnen-Daseins gesprungen.

Sie war bereits 10 Jahre selbständig, als sie mich für eine Beratung hinsichtlich ihrer Altersvorsorge aufsuchte. Die Anfangsjahre seien hart gewesen, erzählte sie mir und sie habe sich ganz schön einschränken müssen. Es hätte ihr jedoch nichts ausgemacht, da sie von Natur aus ein eher sparsamer Mensch sei. Ein kleiner Zuschuss für die ersten Jahre gab es von den Eltern als vorweggenommene Erbschaft. Das reichte, bis sie die anfängliche Durststrecke von 3 Jahren überwunden hatte. Danach lief das Geschäft gut und sie wurde von ihren Kunden weiterempfohlen. So kamen über die Jahre immer mehr neue Kundinnen und Kunden hinzu.

Mit 35 meinte sie, sei es an der Zeit, sich um die Altersvorsorge zu kümmern. Da sie als Selbständige nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätte, müsse sie selbst vorsorgen, soviel war ihr klar. Nur wie sie am besten für ihre Rente ansparen könnte, das war ihr nicht bekannt.

Grundsätzlich besteht für Selbständige natürlich auch die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten und über die Beitragszahlung Anspruch auf gesetzliche Rente zu bekommen. Das halte ich jedoch nur bedingt für eine gute Idee. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind bekannt:

  • Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Beitragsempfänger aufkommen.
  • Über das Umlagesystem wird kein Vermögen aufgebaut, sondern nur umverteilt.
  • Die gesetzliche Rente muss versteuert werden und ist sozialabgabenpflichtig.

Letzteres trifft zwar auch auf andere Formen der Altersvorsorge zu, die Beiträge zur gesetzlichen Rente kommen jedoch schon aus bereits versteuertem Einkommen. Die Rente wird sozusagen zweimal besteuert. Das ist schon ein ganz schön dicker Hund, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Welche Altersvorsorge ist für Selbständige geeignet?

Eine für Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Altersvorsorge ist die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 ins Leben gerufen und geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück, der seinerzeit als „Wirtschaftsweiser“ die damalige Bundesregierung beraten hatte.

Die Basisrente ist eine Rentenversicherung, die eine lebenslange Rente zahlt, unabhängig davon wie alt Sie werden. Es handelt sich bei der Basisrente um eine Leibrente, das bedeutet, dass sie nur an denjenigen ausgezahlt wird, der den Vertrag abgeschlossen hat. Außerdem ist es nicht möglich, das Kapital ausgezahlt zu bekommen. Alles was angespart ist, wird verrentet. Das besondere daran ist, dass die Beiträge zu 100% steuerlich abgesetzt werden können. Damit kann man als Unternehmer seine Steuerlast in der Gegenwart drücken. Insgesamt kann man als Single bis zu EUR 27.566, Verheiratete EUR 55.132 steuerlich geltend machen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zahlungen später im Rentenalter voll versteuert werden müssen und außerdem sozialabgabenpflichtig sind.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

+ Steuerliche Entlastung in der Gegenwart

+ Kapitalbildendes System

+ Kapitalaufbau mit Hilfe von kostengünstigen ETFs ist möglich

Aber die Basisrente hat auch Nachteile:

– keine Kapitalauszahlung möglich

– vererbbar nur an Ehepartner und kindergeldberechtige Kinder

– ein einmal abgeschlossener Vertrag ist nicht kündbar.

Deshalb sollte man als Unternehmer/Unternehmerin die Vor- und Nachteile individuell abwägen, ob die Basisrente zu einem selbst und in die persönliche Vermögens- und Finanzplanung passt. Pauschal kann man keinen Rat geben, sondern ob die Basisrente Sinn macht oder nicht, hängt von Ihren individuellen Vermögensverhältnissen sowie von Ihrer steuerlichen Situation ab.

Meine Kundin, die PR-Beraterin hat sich für eine Basisrente entschieden, auch wenn sie nicht verheiratet ist und keine Kinder hat. Ihr war es wichtig, Anspruch auf eine lebenslange Rente zu erhalten. Mit einem kapitalgedeckten System, das sie selbst mit ETFs besparen kann fühlt sie sich wohl. Außerdem hat sie mit 30 Jahren einen sehr langen Anlagehorizont und kann ungehindert in Aktien-ETFs investieren. Damit wird über die Jahre eine ordentliche Summe zustande kommen, die später im Alter verrentet werden kann.

Man hat lebenslange Ausgaben, also braucht man auch lebenslange Einnahmen.

Basisrente heißt Basisrente, weil sie zur 1. Schicht der Altersvorsorge, der sog. Basisvorsorge gehört. Sie steht steuerlich auf einer Linie mit der gesetzlichen Rente, sie hat allerdings den großen Vorteil, dass Sie Ihr eigenes Kapital bilden. Bei der gesetzlichen Rente wird lediglich umverteilt. Den einen wird´s genommen, den anderen gegeben.

Wenn Sie auch selbständig oder Unternehmerin sind und Ihre Altersvorsorge planen möchten, melden Sie sich gerne bei mir. Wir finden eine individuelle Lösung, die genau für Sie passt.

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Bildquelle: Adobe stockphotos Taras Grebinets

Carmen Stephan
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