Steuern sparen bei der Altersvorsorge, wie geht das?

von | Mai 7, 2025

Sie sind der Meinung Sie zahlen schon genug Steuern und suchen nach Möglichkeiten, Steuern ganz legal zu vermeiden, gerade bei der Altersvorsorge? Dann lesen Sie jetzt weiter. In meinem heutigen Blogartikel geht es darum, wie Sie bei Ihrer Altersvorsorge richtig Steuern sparen können.

Schauen wir uns zunächst einmal die Ansparphase an, also die Zeit während Ihres Berufslebens, in der Sie jeden Monat etwas für Ihre Altersvorsorge zurücklegen.

  • Rürup- oder auch Basisrente (1.Schicht): Dies ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Gutverdiener, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Riester-Rente haben. Das besondere an der Basisrente ist, dass Sie Beiträge bis zur Höhe von EUR 29.344 steuerlich absetzen können. Für Verheiratete sind es EUR 58.688 Beitrag pro Jahr. Das sind monatlich ca. 2.400 bzw. EUR 4.800. Diesen Betrag können Sie monatlich einzahlen und in der Ansparphase während Ihres Berufslebens steuerlich geltend machen.
  • Betriebliche Altersvorsorge (2. Schicht): Arbeitnehmer können bis zu 7.728 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zusätzlich gibt es einen Arbeitgeberzuschuss. Einige Arbeitgeber übernehmen die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig. Auch bei dieser Form der Altersvorsorge können Sie Steuervorteile während Ihres Berufslebens nutzen. Der Beitrag wird direkt aus Ihrem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Das bedeutet, dass Sie netto auf weniger verzichten als auf das, was Sie brutto einzahlen. Das bedeutet gleichzeitig eine höhere Rendite auf Ihr eingezahltes Kapital. Zudem brauchen Sie sich nicht um Einrichtung und Abwicklung des Vertrages zu kümmern. Das übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie.
  • Riester-Rente (2. Schicht): Hier profitieren Sie als Sparerin von staatlichen Zulagen und können die eigenen Einzahlungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend machen. Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr (4.200 € für Ehepaare) können als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Ansparphase reduziert das die Steuerlast, im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger als im Erwerbsleben. Besonders lohnend ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern. Für jedes Kind erhalten Sie EUR 185 Zulage pro Jahr, wenn Ihr Kind vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde. Danach sogar EUR 300 Kinderzulage, wenn Sie die Höchstsatz von EUR 2.100 Jahresbeitrag entrichten. Es kann sich durchaus lohnen, eine Riesterrente abzuschließen, je mehr Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 zur Welt gekommen sind, desto besser.
  • Private Altersvorsorge (3. Schicht): Die private Altersvorsorge der 3. Schicht umfasst Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie Fondspolicen, die nicht staatlich gefördert werden. Die Steuervorteile in dieser Schicht sind begrenzt und unterscheiden sich deutlich von den ersten beiden Schichten: Beiträge können nur im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden (Arbeitnehmer/Beamte bis 1.900 €, Selbstständige bis 2.800 € jährlich). Diese Freibeträge sind allerdings meist schon durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft, sodass in der Praxis selten ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht. Allerdings ist die Flexibilität in der 3. Schicht ungleich größer als in Schicht 1 und 2. Die (steuerlichen) Vorteile zeigen sich in der Rentenbezugsphase. Dazu später mehr.

Wie sieht die Besteuerung der Rente nun in der Rentenbezugsphase, also im Alter aus?

Die Besteuerung der Rente in Deutschland erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt sind, müssen die Rentenauszahlungen im Alter versteuert werden.

  • Gesetzliche Rente: Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn Sie 2025 in Rente gehen, müssen Sie 83,5 % der Jahresrente versteuern; 16,5 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Das ist der Rentenfreibetrag. Dieser Freibetrag wird als absoluter Betrag festgesetzt und bleibt auch bei späteren Rentenerhöhungen unverändert. Die Besteuerung der Rente wurde zum 1. Januar 2005 vom Bundestag beschlossen. Damals wurde das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auf den Weg gebracht. Das Alterseinkünftegesetz regelt seit 2005 die Besteuerung von Renten und Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu. Kernpunkt ist die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente) sind in der Erwerbsphase zunehmend steuerlich absetzbar, während die darauf basierenden Renten im Alter schrittweise immer stärker besteuert werden.
  • Basisrente/Rürup-Rente: Die Basisrente wird in der Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Der persönliche Steuersatz ermittelt sich aus allen Einkünften abzüglich Freibeträgen. Zusätzlich gilt der allgemeine Grundfreibetrag (2024: 11.784 €), bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen (inklusive Rente und ggf. weiterer Einkünfte) diesen Betrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.
  • Riester-Rente: Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie monatlich oder als Teilkapitalauszahlung erfolgen. Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz im Alter, der meist niedriger ist als während des Erwerbslebens. Während der Ansparphase profitieren Sparer von Steuervorteilen, da die Beiträge absetzbar sind.
  • Private Altersvorsorge: Der eigentliche Steuervorteil zeigt sich in der Auszahlungsphase: Sie haben nämlich die Wahl, ob Sie die einmalige Kapitalauszahlung nehmen oder die lebenslange Rente wählen. Ist der Vertrag mindestens 12 Jahre alt und Sie als Versicherte haben bei Auszahlung das 62. Lebensjahr erreicht, ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Hier greift das sog. Halbeinkünfteverfahren. Entscheiden Sie sich für die lebenslange Rente, d.h. wird das angesparte Kapital als lebenslange Rente ausgezahlt, ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn – je älter, desto geringer der steuerpflichtige Anteil. Schauen Sie auch hier auf die Tabelle zur Ertragsanteilsbesteuerung

Bei der Planung der Altersvorsorge ist es daher wichtig, auch zu schauen, welche Besteuerungsgrundlagen sich in der Rente voraussichtlich ergeben werden. Am sinnvollsten ist ein Mix aus mehreren Bestandteilen, z.B. Gesetzliche Rente, Basisrente, Riester-Rente, je nach dem ob es für Sie Sinn macht und privater Altersvorsorge. Eine gute und weitsichtige Planung kann dabei helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie Ihre eigene Altersvorsorge gezielt planen möchten, sprechen Sie mich gerne an.

Jetzt Termin vereinbaren.

Finanzmentoring-Carmen-Stephan Portrait

Carmen Stephan

Finanzberatung für Frauen | Frankfurt am Main

Als Finanzmentorin begleite ich Sie persönlich auf Ihrem Weg zu finanzieller Unabhängigkeit. Mit einem respektvollen und wertschätzenden Ansatz auf Augenhöhe habe ich Ihre finanziellen Interessen im Blick.

E-Book für den Start in Ihre finanzielle Unabhängigkeit:

„Von der Sparerin zur Investorin“

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihr Erstgespräch mit mir.

Ich freue mich auf Sie!

Bereit für mehr?

Entdecken Sie weitere wertvolle Finanztipps:

„Das hätte ich gerne früher gewusst…“

„Das hätte ich gerne früher gewusst…“

Diesen kurzen Satz schrieb mir kürzlich eine Teilnehmerin als Feedback auf meinen Workshops "Finanzfit in Rente - ein Workshop zur Altersfürsorge speziell für Frauen". Dabei habe ich keine dramatischen Neuigkeiten...

mehr lesen