Haben Sie sich auch schon mal überlegt, Vermögen auf Ihre Kinder zu übertragen? Oder wenn Sie selbst eine Schenkung von Ihren Eltern erwarten, wissen Sie welche steuerlichen Möglichkeiten es gibt, Vermögen steueroptimiert zu erhalten?
Man spricht häufig auch von „Vermögen übertragen mit warmer Hand“. Das bedeutet Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten – und nicht erst im Erbfall – an Nachkommen oder andere Begünstigte übertragen werden. Dies geschieht meist im Rahmen von Schenkungen („vorweggenommene Erbfolge“), etwa durch die Übertragung von Immobilien, Geld, Wertpapieren oder Unternehmensanteilen.
Vorteile von Schenkungen sind unter anderem die folgenden:
- Die Vermögensnachfolge kann gezielt gestaltet werden und familiären Streitigkeiten, die oft im Erbfall auftreten können, vorgebeugt werden.
- Steuerliche Vorteile können ausgenutzt werden. Freibeträge für Kinder in Höhe von EUR 400.000 können alle 10 Jahre genutzt werden. Im Erbfall verfällt die 10-Jahresregel naturgemäß.
- Als Beschenkte gewinnen Sie eine gewisse Planungssicherheit und können die Schenkung strategisch in Ihrer eigene Vermögensplanung berücksichtigen.
Es gibt noch weitere Vorteile, die genannten sind die wesentlichen.
Wenn Sie eine Schenkung erwarten, lassen Sie sich gemeinsam mit dem Schenkenden auf jeden Fall rechtlich beraten. Das Recht für Erben und Schenken in Deutschland ist komplex und man sollte sich hier den Rat eines erfahrenen Experten für Familien- und Erbrecht suchen. Es versteht sich von selbst, dass die Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss.
Der nächste Punkt ist die Anlage der Schenkungssumme. Dazu habe ich Ihnen einen Fall aus meiner Beratungspraxis mitgebracht.
Kürzlich kam Sabine L., 45 mit dem folgenden Anliegen zu mir. Ihr Vater wollte ihr gerne eine Schenkung in Höhe von EUR 200.000 zukommen lassen. Das Geld stammte aus einem Unternehmensverkauf und der Vater wollte einen Teil des Verkaufserlöses gerne „mit warmer Hand“ an seine Tochter weitergeben. Da der Vater um den besorgniserregenden Zustand des Rentensystems in Deutschland wusste, hatte er seiner Tochter nahegelegt, das Geld für ihre Altersvorsorge anzulegen.
Sabine L. war überfordert mit der Geldanlage und wusste nicht, wie und in was sie investieren sollte und ob es steuerliche Hintergründe gäbe, die beim Thema Schenkung eine Rolle spielen würden. Fragen über Fragen, die man als Laie kaum beantworten kann.
Es gibt gerade bei der Schenkungssteuer gute Möglichkeiten, die Freibeträge geschickt auszunutzen und das Geld so anzulegen, dass später noch nicht einmal Steuer auf das ausgezahlte Vermögen bzw. auf die Rente anfällt. __
All diese Möglichkeiten haben wir clever ausgenutzt und Sabine L. kann ihrem Ruhestand, der noch mehr als 20 Jahre weit weg ist, entspannt entgegen sehen.
Das Beispiel finden Sie, neben weiteren Beispielen aus meiner Praxis auf meiner neuen Seite „Altersvorsorge“ auf meiner Website finanzmentoring.de/altersvorsorge
Nun gibt es beim Thema Schenkung noch einen besonderen Kniff, denn es besteht die Möglichkeit, dem Schenkungsvertrag ein Vetorecht hinzuzufügen. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn zum Beispiel eine Schenkung zwischen Großeltern und Enkelkind vollzogen werden soll. Vor allem wenn das Enkelkind noch klein ist und noch nicht absehbar ist, wie es sich entwickeln wird. Die Großeltern möchten z.B., dass das Enkelkind das Geld in eine gute Berufsausbildung investiert und nicht davon irgendein Auto kauft. In den Schenkungsvertrag kann nun ein Vetorecht eingebaut werden. Dazu bedarf es einer Versicherungspolice. Versicherungsnehmer und Versicherte Person ist zunächst der Großvater. Bezugsberechtigt ist das Enkelkind. Nun wird nach der Policierung überträgt der Opa/die Oma 99% der Versicherungsnehmereigenschaft auf das Enkelkind, 1% behält er selbst. Wenn nun das Enkelkind Geld aus dem Vertrag entnehmen möchte, hat der Opa noch ein Vetorecht für den Fall, dass das Enkelkind das Geld für Dinge ausgeben will, die nicht in seinem Sinne sind, in unserem Beispielfall eben nicht für eine solide Berufsausbildung.
Da der Großvater in dem Vertrag versicherte Person ist, erhält das Enkelkind im Erbfall das Geld aus der Police steuerfrei ausgezahlt.
Das ist einer der zahlreichen Möglichkeiten, wie man mit cleverer Vertragsgestaltung Vermögen steueroptimiert auf Kinder, Enkelkinder oder andere Personen übertragen kann.
Wenn Sie sich dazu informieren möchten, melden Sie sich gerne für ein persönliches Gespräch bei mir.