Geht es Ihnen auch so, dass Sie bei dem Wort „Testament“ lieber weghören? Die Themen „Erben, vererben und die Regelung des Nachlasses“ lösen bei Ihnen Widerstände oder gar Ängste vor Streitigkeiten in der Familie aus?
Dann ist dieser Blogartikel genau richtig für Sie. Sie werden erfahren, welche Vorteile für Sie entstehen, wenn Sie Ihren Nachlass beizeiten regeln. Dazu braucht es kein Millionenvermögen, es reicht wenn Sie Kinder haben und/oder verheiratet bzw. in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Testament und Erbschaft sind Reizthemen aus verschiedenen Gründen. Viele Menschen haben bereits schlechte Erfahrungen innerhalb der Familie damit gemacht. An Erbschaften bzw. den Streit um diese sind bereits zahlreiche Familien zerbrochen, unwiederbringlich zerstritten und man geht sich tunlichst aus dem Weg, vor allem bei Familienfeiern. Wie kommt das?
- Konflikte , die mitunter schon Jahrzehnte alt sind, werden ans Tageslicht befördert, die sog. Leichen im Keller werden hochgeholt. Spätestens bei der Erbschaft wird „abgerechnet“. Manch eine Hoffnung auf ein schönes Stück vom Kuchen zerplatzt wie eine Seifenblase.
- Wir werden mit unserer eigenen Endlichkeit konfrontiert. Nichts führt einem selbst deutlicher vor Augen, dass das Leben endlich ist. Mit der Endlichkeit des eigenen Lebens setzt sich niemand gerne auseinander. Vor allem in jungen Jahren macht man sich so gut wie gar keine Gedanken über den Tod. Es gibt andere, viel wichtigere Themen wie die Ausbildung, der Beruf, die Gründung einer eigenen Familie und natürlich die Freizeitgestaltung. Das ist durchaus verständlich.
- Da niemand den Zeitpunkt kennt, wann er oder sie diesen Planeten verlässt, schiebt man das Testament möglichst lange vor sich her und hofft, dass es noch möglichst lange dauert und „alles gutgehen“ wird.
Nun gilt in Deutschland ein gesetzliches Erbrecht. In diesem Erbrecht ist genau geregelt, wie, wann und was genau vererbt wird und wie eine Erbschaft zu versteuern ist. Bei größeren Vermögen kann die Erbschaftsteuer mächtig zu Buche schlagen, sofern man keine entsprechenden Vorkehrungen zur Reduzierung oder gar Vermeidung der Erbschaftsteuer getroffen hat. Es ist ja doch ziemlich ärgerlich, wenn das Finanzamt viel mehr Erbschaftsteuer kassiert, als nötig gewesen wäre. Dazu gibt es gute Möglichkeiten, seinen Nachlass Steuerreduzierend oder ganz Steuervermeidend zu regeln. Sprechen Sie mich dazu gerne an.
Was haben Sie davon, wenn Sie ein Testament machen?
- Selbstbestimmt regeln, wer was erhalten soll.
Mit einem Testament können Sie selbst festlegen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Ohne Testament greift wie oben erwähnt die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht. - Bringen Sie persönliche Wünsche zum Ausdruck
In Ihrem Testament können Sie z.B. regeln, ob Sie Ihr Vermögen an Freunde oder andere, Ihnen nahestehende Personen oder auch eine gemeinnützige Organisation vermachen. Mündliche Zusagen nach dem Motto „Wenn ich mal sterbe, wirst du auch etwas von meinem Vermögen bekommen“ sind natürlich nicht gültig und haben vor dem Nachlassgericht keinen Bestand. - Absicherung des Partners in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft.
Wenn Sie nicht verheiratet sind und noch nicht einmal einen gemeinsamen Wohnsitz haben, geht der überlebende Partner ohne Testament leer aus. Das ist selbst dann der Fall, wenn er den verstorbenen Partner jahrelang krankheitsbedingt gepflegt hat. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und die rechtlich Hinterbliebenen erben, auch wenn sie sich jahrelang nicht mehr haben blicken lassen. - Regelungen treffen bei minderjährigen Kindern
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer Ihre minderjährigen Kinder „erbt“, wenn Sie plötzlich versterben? Was passiert mit den Kids, wenn Sie und/oder Ihr Partner unerwartet aus dem Leben gerissen werden? Das Jugendamt würde sich zunächst Ihrer Kinder annehmen und sich mit einer gesetzlichen Betreuung um sie kümmern. Wenn Sie lieber eine andere Regelung für den Fall der Fälle treffen würden, können Sie auch dies in Ihrem Testament regeln. Das gibt Ihnen zumindest die Sicherheit, dass Ihre Kinder in die Hände kommen, die Sie sich wünschen. - Das wichtigste: sprechen Sie mit Ihrem (Ehe-)parter bzw. -partnerin darüber. Es gibt leider immer noch genügend Fälle, dass der eine nicht weiß, was der andere testamentarisch verfügt hat. Im Hinblick auf die Altersvorsorge und die Sicherheit sind vor allem Frauen davon betroffen. Insbesondere dann, wenn der Mann einige Jahre älter ist als die Frau und wenn es Vermögensungleichgewichte in der Ehe gibt. Klammern Sie das Thema nicht aus, sondern sprechen Sie es offen an. Es geht schließlich um Ihre Sicherheit und auch darum, wie Sie in der Rente abgesichert sind.
Wenn Sie wissen möchten, welche Vorkehrungen Sie treffen können, um
- bei der Erbschaft Steuern zu sparen
- später in der Rente genug Geld zu haben
- Ihrem Lebensabend gelassen entgegen zu blicken
dann melden Sie sich bei mir. Ich helfe Ihnen gerne bei der Planung Ihres Ruhestandes.